Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat nun auf seiner Website häufig gestellte Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus beantwortet. Dort steht nun auch explizit, welche Regelungen für Pferdebesitzer, Reiterhöfe und Stallgemeinschaften gelten.

Auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein heißt es:

Inwieweit dürfen die Pferdebesitzer ihre Tiere pflegen und bewegen, wenn diese in Gemeinschafts-/Pensionsställen untergebracht sind?

Die Versorgung und die Pflege der Tiere müssen sichergestellt werden. Dabei sollten Kontakte der Menschen im Stall auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Sie sollten vorher mit dem Betreiber der Pferdepension telefonieren: Bei Bedarf erstellt er einen Anwesenheitsplan mit Zeiten für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Pflege ihrer Pferde Zutritt zum Stall benötigen.

Dürfen Reiterhöfe geöffnet bleiben?

Für Reiterhöfe in Schleswig-Holstein gibt es bislang keine anderen Beschränkungen als die allgemein geltenden. Derzeit sind Stallbesitzer aufgefordert, selbst zu entscheiden, ob sie ihren Betrieb für den Publikumsverkehr schließen möchten. Doch die Versorgung und Pflege der Tiere sollten sichergestellt sein.

Darf ich meine Pferde, die im Nachbarort auf einer Weide oder in einem Stall stehen, versorgen?

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Demzufolge sollte eine Versorgung der Tiere weiter möglich sein, sofern die mit der Versorgung der Tiere betraute Person den Kontakt zu anderen Personen meidet und entsprechende Hygienemaßnahmen konsequent umsetzt.

Mein Pferd ist krank, darf ich den Tierarzt anrufen?

Ja. Bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen muss der Tierarzt hinzugezogen werden.

Wir sind eine Stallgemeinschaft, dürfen wir alle zu unseren Pferden?

Auch im Stall gilt: Es sollten sich so wenig Menschen wie möglich an einem Ort aufhalten. In Stallgemeinschaften ist eine Person für die Aufgaben im Stall zu bestimmen. Ist es unumgänglich, dass mehrere Personen in den Stall gehen müssen, so muss eine zeitliche Abstimmung erfolgen, damit immer nur einzelne Personen vor Ort sind.

Darf ich mein Pferd bewegen?

Tägliche Bewegung ist wichtig für die Gesunderhaltung und das Wohlbefinden der Tiere. Bewegung kann Auslauf im Paddock / auf der Weide oder auch das Reiten sein. Auch Ausritte sind grundsätzlich möglich, jedoch sollten Abstandregeln und Hygienemaßnahmen zu anderen Personen eingehalten werden. Gruppenausritte sind nicht erlaubt.

Finden die Reitstunden meiner Kinder im Reitverein statt?

Nein, derzeit müssen leider auch die Reitstunden ausfallen. Bei Reitstunden für Kinder oder Erwachsene treffen viele Menschen zusammen. Diese sozialen Kontakte sollen mit dem Verbot vorübergehend vermieden werden. Um die Tiere kümmert sich in dieser Zeit der Besitzer der Tiere oder ein Tierpfleger.